- Planungsphase
- Ausführungsphase
- Arbeitsschutzgutachten
- Gefährdungsbeurteilung
- Sigeplan
- Kontaminierte Bereiche
- Qualitätskontrolle
SiGeKo –
Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
Bauherren als Auftraggeber eines Bauvorhabens sind von Seiten des Gesetzgebers dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften zum Schutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu beachten und einzuhalten. Dies gilt sowohl für private Bauherren als auch für gewerbliche Betreiber von Baustellen.
Ohne Hinzuziehen eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators trägt der Bauherr rechtlich das alleinige Risiko.
Ziel der Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Hierfür wurden vom Gesetzgeber verschiedene Regelwerke insbesondere die Baustellenverordnung geschaffen.
Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen.
Bei Nichtbeachtung der Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften besteht ein hohes Haftungsrisiko für den Bauherrn und den auf der Baustelle tätigen Unternehmer.
Auf Grundlage der Baustellenverordnung trägt der Bauherr die komplette Verantwortung mit allen Risiken. Ein Risiko ist z.B. der Wegfall des Schadenregulierungsanspruchs beim zuständigen Unfallversicherer.
Da der geschädigte Arbeitnehmer in jedem Fall gesetzlich abgesichert ist, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft z.B. die BG Bau die Behandlung oder gar eine Rentenzahlung.
Für die angefallenen Kosten der Behandlung oder Rentenzahlung erhebt die Berufsgenossenschaft anschließend Schadensersatzansprüche gegen den Bauherren.
Aufgrund stetig wachsender Gesundheits- und Arbeitsschutzanforderungen wächst somit auch die Verantwortung eines jeden Bauherren und Unternehmer.
Um diese Anforderungen erfüllen zu können, benötigen viele Bauherren Unterstützung – dies leistet der SiGe-Koordinator. Wir qualifizieren uns für die angebotenen Leistungen durch „zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren“.
Mit unserer Beauftragung erhält der Auftraggeber die Rechtssicherheit, die er im Rahmen der anzuwendenden Sicherheitsgesetze benötigt.
Unsere Leistungen
Planungsphase:
- Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
- Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Analyse der Ausschreibungen, ZTV und Bauverträge
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen
Ausführungsphase:
- Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
- laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen
- Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
FaSi
Leistung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz ASiG für Baustellen und Dienstleistungs- und produzierendes Gewerbe.
Arbeitsschutzgutachten
Stellungnahmen zum baulichen Arbeitsschutz insbesondere für Krankenhäuser gemäß der Erlasse der Länder zur Vorlage bei den prüfenden Behörden für Bauantragsverfahren.
Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsplätze auf Baustellen, in Krankenhäusern und in Betrieben.
Kontaminierte Bereiche
Überwachung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128, Erstellung von Arbeitsplänen zur Vorlage bei den zuständigen Landesämtern für Arbeitsschutz, Erstellung von Asbestgutachten nach TRGS 519 für Gebäude im Betrieb oder für Gebäude zur Abbruchreife.
Qualitätskontrolle
Unsere Qualitätskontrolle wird anhand von Terminplänen und speziell erstellten Checklisten besonders für gleichzeitige Arbeiten auf Baustellen gewährleistet. Durch Baustellenbegehungen mit den zuständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit der bauausführenden Unternehmen und gegebenenfalls der BG Bau oder dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz werden die Kontrollergebnisse verifiziert.
Projektsteuerung und Bauleitung werden schriftlich auf dem aktuellen Stand des Baugeschehens gehalten. Bei nicht sachgemäßer Durchführung der sicherheitstechnischen Einrichtungen oder Verletzung der Arbeitsschutzgesetze werden Anordnungen unter Zugrundelegung der Arbeitsschutzgesetze und der Betriebssicherheitsverordnung getroffen.